EU-Taxonomie

Als Bestandteil des „Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum“, den die EU-Kommission im März 2018 vorgestellt hat, gelten erste Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung seit 1. Januar 2022. Die EU-Taxonomie soll Finanzströme lenken um einen klimafreundlichen Umbau der klimarelevanten Wirtschaftssektoren voranzutreiben. Welche Implikationen diese Verordnung für Ihr Unternehmen hat und wie sie umgesetzt werden kann, dabei unterstützt Sie alpS.

Die EU-Taxonomie-Verordnung betrifft alle Anbieter von Finanzmarktprodukten sowie alle Unternehmen, die zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind. Sie bezieht sich auf sämtliche Wirtschaftsbereiche und legt ein Regelwerk für klima- und umweltfreundliche Tätigkeiten und Investitionen fest. Dafür wurden sechs Klima- und Umweltschutzziele herausgearbeitet:

  1. Klimawandelwandel
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

Um diesen Herausforderungen im Bereich der Klimaanpassung begegnen zu können bieten wir folgende Leistungen an:

  1. Wir analysieren und bewerten bestehende und zukünftige Klimarisiken in Ihrem Unternehmen
  2. Wir bewerten die Verletzlichkeit der verschiedenen Bereiche Ihres Unternehmens gegenüber den Folgen des Klimawandels
  3. Wir stellen den Konnex zu Ihrer Nachhaltigkeitsberichtserstattung (z.B. entsprechend dem GRI Standard) her
  4. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Maßnahmen zur Klimaanpassung
  5. Wir moderieren Workshops und unterstützen interne Prozesse
  6. Wir kombinieren aktuelle wissenschaftliche Ergebnisse mit Expertise in Ihrem Unternehmen
  7. Wir helfen Ihnen bei Bildungs- und Sensibilisierungskampagnen
  8. Wir begleiten, dokumentieren und evaluieren Prozesse

Kontakt:

DI Klaus Schneeberger PhD

+43 512 392929-0