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Klimawirkungs- und Risikoanalyse

EU-Taxonomie und DNSH-Kriterien

Klimawirkungs- und Risikoanalyse

Die EU Taxonomie verfolgt das Ziel die Investitionen innerhalb der EU in eine ökologisch nachhaltige Richtung zu lenken. Dazu werden wirtschaftliche Aktivitäten hinsichtlich der Erreichung von sechs Umweltzielen geprüft. Im Zuge des Projektes wird für ausgewählte Immobilien eine Klimawirkungs- und Risikoanalyse durchgeführt die den Anforderungen der EU Taxonomie entspricht. Hierbei wird geprüft ob die Do No Significant Harm (DNSH)-Kriterien des Umweltziels „Anpassung an den Klimawandel“ erfüllt werden. Die angewandte Methode entspricht dabei den methodischen Anforderungen einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung wie sie im Appendix A des Anhang I der Taxonomie beschrieben wird. Dabei werden unter Anwendung aktueller wissenschaftlicher Grundlagen aktuelle und zukünftige Klimarisiken bewertet. Abschließend wird die Risikobewertung um Anpassungsmaßnahmen ergänzt, welche auf eine Erhöhung der Resilienz dieser Immobilien abzielen.

Status:
laufend
Zeitraum:
11/2022 - 03/2023
Region:
International
Abteilung:
Klimawandelanpassung
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